1. Allgemeine Bedingungen
Die allgemeinen Verkaufsbedingungen von VORWERK BENELUX (“AGB”) gelten für den Verkauf von VORWERK BENELUX-Produkten (das “Product”) an Kunden (“Kunde(n)”) über ihre Website (“Webshop”) sowie für alle anderen Verträge zwischen VORWERK und dem Kunden. Die AGB haben Vorrang vor allen anderen allgemeinen Verkaufsbedingungen. Etwaige Änderungen der AGB treten in Kraft, sobald sie online gestellt werden und gelten nicht für frühere Transaktionen.
Die Kontaktdaten von VORWERK BENELUX sind:
- VORWERK BENELUX
- Unternehmensnummer: 1005.465.871
- Deltapark, Mechelsesteenweg 186C, 1800 Vilvoorde, Belgien
- benelux@customercare.vorwerk.com
Diese AGB werden dem Kunden für den Abschluss des Verkaufs auf eine Weise zur Verfügung gestellt, die es dem Kunden ermöglicht, die AGB auf einem dauerhaften elektronischen Datenträger zu speichern.
2. Definitionen
Für die Zwecke der AGB haben die folgenden Begriffe, wenn sie mit einem Großbuchstaben geschrieben sind, die folgenden Bedeutungen:
“VORWERK BENELUX”: Vorwerk BENELUX, Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach belgischem Recht, mit Sitz in der Mechelsesteenweg 586, Bus C, 1800 Vilvoorde, eingetragen unter der belgischen Unternehmensnummer 1005.465.871
“AGB” bezeichnet diese allgemeinen Verkaufsbedingungen von VORWERK BENELUX.
“EU-Datengesetz” bezeichnet die Verordnung (EU) 2023/2854 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2023 über harmonisierte Vorschriften für den fairen Zugang zu und die Nutzung von Daten und zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/2394 und der Richtlinie (EU) 2020/1828.
“Rechte an geistigem Eigentum” bezeichnet alle Rechte an geistigem Eigentum, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Urheberrechte, Patente, Marken, Design- und Datenbankrechte, Rechte an vertraulichen Informationen oder Geschäftsgeheimnissen, Domainnamenrechte und alle anderen Rechte an geistigem Eigentum (ob registriert oder nicht, jetzt bestehend oder zu entwickeln) weltweit, einschließlich aller Rechte im Zusammenhang mit Anmeldungen und anhängigen Registrierungen sowie das Recht, Verletzungen zu verfolgen und Schadensersatz zu erhalten.
“Product” bezeichnet jedes Produkt, das von VORWERK BENELUX an den Kunden verkauft wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf einen Thermomix.
“VI” bezeichnet Vorwerk International & Co. KmG mit Sitz in der Verenastrasse 39, 8832 Wollerau, Schweiz.
3. Bestellungen Angebot, Annahme und Vertragsdauer
werden online über den Webshop mittels eines Online-Bestellformulars und innerhalb der Grenzen des verfügbaren Bestands aufgegeben. Sollte das Produkt nach der Bestellung nicht verfügbar sein, informiert VORWERK BENELUX den Kunden innerhalb einer angemessenen Frist. Der Kunde kann weitere Informationen zu den Produkten beim Kundendienst von VORWERK BENELUX erhalten.
Der Verkauf kommt erst nach ausdrücklicher Annahme des Angebots durch den Kunden zustande. VORWERK BENELUX behält sich jedoch das Recht vor, Bestellungen nicht auszuführen oder zu stornieren, und gegebenenfalls bereits geleistete Anzahlungen zurückzuerstatten, wenn die Bestellungen zweifelhaft erscheinen, wie zum Beispiel bei Bestellungen von Minderjährigen, zahlungsunfähigen Kunden, Kunden ohne bekannte Adresse oder Kunden, die falsche Angaben machen. VORWERK BENELUX behält sich das Recht vor, jede Bestellung eines Kunden auszusetzen oder abzulehnen, der eine frühere Bestellung nicht bezahlt hat oder mit dem ein Streit entstanden ist.
Die Aufgabe einer Bestellung bedeutet, dass der Kunde die AGB vollständig akzeptiert hat. Der Vertrag und die AGB bleiben in Kraft, bis alle Verpflichtungen erfüllt sind. Mit der Aufgabe einer Bestellung verzichtet der Kunde ausdrücklich auf seine eigenen allgemeinen Geschäftsbedingungen und erkennt die Anwendbarkeit der AGB an. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden können von VORWERK BENELUX nicht stillschweigend akzeptiert werden. Von dieser Bestimmung kann nur durch eine unterzeichnete schriftliche Vereinbarung abgewichen werden.
4. Preis und Zahlungsbedingungen
Das Produkt wird zu dem Preis in Rechnung gestellt, der zum Zeitpunkt der Registrierung der Bestellung gilt. Die Preise sind in Euro angegeben, einschließlich Mehrwertsteuer zum geltenden aktuellen Satz im Land des Aufenthalts des Kunden. Die Lieferkosten gehen zu Lasten des Kunden und werden gesondert ausgewiesen. Vor der Aufgabe einer Bestellung wird der Gesamtpreis, einschließlich aller Kosten und Steuern, für den Kunden verfügbar gemacht und in der Bestellübersicht im Webshop angezeigt. Käufe über den Webshop können mit einer der folgenden Zahlungsmethoden getätigt werden: Bancontact, Credit card, Alma.
Wenn der Kunde ein Verbraucher im Sinne von Artikel I.1, 2° des Wirtschaftsgesetzbuchs ist und es versäumt, eine Rechnung bis zum Fälligkeitsdatum zu bezahlen, kann VORWERK BENELUX (i) Verzugszinsen in Höhe des Referenzzinssatzes zuzüglich acht Prozentpunkten gemäß Artikel 5, Absatz 2 des Gesetzes vom 2. August 2002 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug bei Handelsgeschäften, für die die Zinsen auf den ausstehenden Betrag berechnet werden, sowie (ii) eine pauschale Entschädigung geltend machen, die wie folgt berechnet wird:
- 20 Euro, wenn der ausstehende Betrag kleiner oder gleich 150 Euro ist; oder
- 30 Euro zuzüglich 10 % des geschuldeten Betrags für den Teilbetrag zwischen 150,01 und 500 Euro, wenn der ausstehende Betrag zwischen 150,01 und 500 Euro liegt; oder
- 65 Euro zuzüglich 5 % des geschuldeten Betrags für den Teilbetrag über 500 Euro, mit einem Maximum von 2000 Euro, wenn der ausstehende Betrag höher als 500 Euro ist.
VORWERK BENELUX kann diese Verzugszinsen und pauschale Entschädigung von einem Verbraucher im Sinne von Artikel I.1, 2° des Wirtschaftsgesetzbuchs erst nach Ablauf einer Frist von vierzehn Tagen nach dem Versand der ersten schriftlichen Mahnung, die in Artikel XIX.2 §1 des Wirtschaftsgesetzbuchs erwähnt wird, geltend machen. Diese Frist beginnt entweder am dritten Werktag nach dem Versand der Mahnung per Brief oder am Kalendertag, der dem Tag folgt, an dem die Mahnung elektronisch versendet wird.
Ist der Kunde kein Verbraucher im Sinne von Artikel I.1, 2° des Wirtschaftsgesetzbuchs und erfolgt die Zahlung durch diesen Kunden nicht spätestens am Fälligkeitsdatum der Rechnung, sind Verzugszinsen vom Kunden automatisch, ohne Inverzugsetzung oder schriftliche Mahnung, gemäß dem für Handelsgeschäfte (B2B) geltenden Zinssatz nach dem Gesetz vom 2. August 2002 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug bei Handelsgeschäften, geschuldet. Die Nichtzahlung der Rechnung durch den Kunden (der kein Verbraucher ist) am Fälligkeitsdatum führt außerdem automatisch und ohne Inverzugsetzung zu einer Entschädigung von zehn Prozent (10 %) auf den ausstehenden Betrag, mit einem Minimum von 125 Euro pro ausstehender Rechnung, unbeschadet des Rechts von VORWERK BENELUX, jeden nachweisbaren höheren Schaden geltend zu machen.
Eine unvollständige Lieferung einer Bestellung rechtfertigt keinen Zahlungsaufschub für die gelieferten Waren. VORWERK BENELUX kann Teilrechnungen ausstellen, sofern die Waren geliefert wurden. Die Zahlung der Rechnungen kann nicht von der Installation und Inbetriebnahme der Geräte abhängig gemacht werden.
5. Lieferung und Gefahrenübergang
VORWERK BENELUX verpflichtet sich, das Produkt innerhalb von 60 Tagen nach vollständigem Erhalt der Zahlung zu liefern, es sei denn, ein anderes Lieferdatum wurde vereinbart.
Falls VORWERK BENELUX nicht in der Lage ist, das Produkt innerhalb der oben genannten Frist zu liefern, verpflichtet sich VORWERK BENELUX, den Kunden schriftlich zu informieren und eine neue, angemessene Lieferfrist zu vereinbaren. Sollte VORWERK BENELUX die neue Lieferfrist überschreiten, hat der Kunde das Recht, die Bestellung zu stornieren. Bei der Lieferung muss der Kunde die Verpackung auf etwaige Schäden überprüfen. Ist das Produkt beschädigt, darf der Kunde die Lieferung nicht annehmen und muss VORWERK BENELUX sofort benachrichtigen. Lieferzeiten sind unverbindlich und dienen lediglich als Anhaltspunkt, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Die Gefahr geht auf den Kunden über, wenn der Kunde oder ein vom Kunden benannter Dritter das Produkt physisch in Besitz nimmt.
6. Eigentumsvorbehalt
Die verkauften Produkte bleiben Eigentum von VORWERK BENELUX, bis der vollständige Preis und alle anderen möglicherweise vom Kunden geschuldeten Beträge vollständig bezahlt sind. Der Kunde ist verantwortlich für jede Beschädigung oder Wertminderung des Produkts im Vergleich zum Neuzustand, die sich aus Gebrauch, Beschädigung der Verpackung usw. ergibt. Im Falle einer Pfändung, Beschlagnahme oder anderer Maßnahmen Dritter in Bezug auf das Produkt, aus welchem Grund auch immer, muss der Kunde VORWERK BENELUX für alle daraus resultierenden Forderungen und Kosten vollständig entschädigen. In diesem Fall muss der Kunde den Dritten darüber informieren, dass das Produkt Eigentum von VORWERK BENELUX ist. Wird der Preis nicht innerhalb der vereinbarten Frist vollständig bezahlt, kann VORWERK BENELUX nach eigenem Ermessen die Rückgabe des Produkts verlangen, gegebenenfalls durch Rückerstattung der vom Kunden bereits gezahlten Beträge oder durch Sperrung der Funktionalitäten des Geräts.
7. Reklamationen
Reklamationen bezüglich des Produkts müssen schriftlich erfolgen und das Vorhandensein eines Mangels muss nachgewiesen werden. VORWERK BENELUX haftet nicht, wenn der Mangel zum Zeitpunkt der Lieferung des Produkts nicht vorhanden war oder wenn der Kunde zum Zeitpunkt des Kaufs Kenntnis vom Vorhandensein des Mangels hatte. Reklamationen müssen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Produkts eingereicht werden. Wenn der Streit nicht gütlich beigelegt werden kann, kann der Kunde eine Beschwerde beim Verbraucherombudsdienst einreichen, dessen Adresse lautet: 1000 Brüssel, Boulevard du Roi Albert II 8, Box 1 (North Gate II).
8. Produktgarantie
Für das Produkt gilt eine Garantie auf Teile und Arbeit, einschließlich des Vorwerk Comfort Service, gemäß den Bedingungen von VORWERK BENELUX ab dem Datum der Lieferung. Der Kunde hat das Recht auf eine gesetzliche Garantie von zwei (2) Jahren ab dem Datum der Lieferung.
Diese Garantie gilt nicht:
- bei unsachgemäßem Gebrauch, normaler Abnutzung, anormalen Wartungsarbeiten oder mangelnder Wartung und/oder Hygiene;
- bei Verwendung von Zubehör oder Geräten, die nicht von VORWERK BENELUX geliefert wurden, oder bei Verwendung von Ersatzteilen, die keine Originalteile von VORWERK sind;
- bei Eingriffen oder Änderungen am Gerät durch einen nicht autorisierten Dritten oder den Kunden;
- bei Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung/des Handbuchs;
- bei Anschluss an eine nicht vorschriftsmäßige Elektroinstallation;
- bei höherer Gewalt wie Naturkatastrophen, Blitzschlag, Überschwemmungen, Feuer oder anderen zufälligen Ereignissen oder externen Ursachen;
- im Falle einer fehlerhaften WiFi- oder Bluetooth-Verbindung oder eines Ausfalls der WiFi- oder Bluetooth-Verbindung aus irgendeinem Grund.
Die oben genannte Bestimmung berührt nicht die Bestimmungen hinsichtlich versteckter Mängel und (nicht-)konformer Lieferung. Bei Nichteinhaltung der in der Gebrauchsanweisung des Produkts aufgeführten Sicherheitsvorschriften haftet VORWERK BENELUX nicht für Schäden, die dem Kunden oder Dritten, seien es Tiere oder Waren, entstehen. Jeder Unfall muss sofort VORWERK BENELUX gemeldet werden, das das Gerät zur Begutachtung anfordern kann. Auf keinen Fall darf der Zustand des Gerätes nach dem Unfall verändert werden.
9. Widerrufsrecht
Der Kunde hat ein Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Erhalt des Produkts, sei es bei Erhalt des Produkts durch einen Dritten. Um sein Widerrufsrecht auszuüben, kann der Kunde das zur Verfügung gestellte und ausgefüllte Widerrufsformular verwenden oder eine Erklärung abgeben, in der er die Bestellnummer und seine Entscheidung zur Rückgabe der Bestellung angibt. Das Produkt muss in der Originalverpackung gemäß den Anweisungen von VORWERK BENELUX zurückgesendet werden. Der Kunde muss die Produkte unverzüglich und in jedem Fall spätestens 14 Tage nach dem Versand der Widerrufserklärung an folgende Adresse zurücksenden:
- Delta Park
- Mechelsesteenweg 586C
- 1800 Vilvoorde - BELGIEN
Während der Widerrufsfrist muss der Kunde das Produkt und die Verpackung sorgfältig behandeln. Dies bedeutet, dass der Kunde die Ware nur auspacken darf, um festzustellen, ob er das Produkt behalten möchte oder nicht. Im Falle des Widerrufs trägt der Kunde die Kosten für die Rücksendung des Produkts und für jede Wertminderung oder Beschädigung des Produkts, die durch einen Umgang mit dem Produkt verursacht wurde, der über das hinausgeht, was zur Feststellung seiner Beschaffenheit, seiner Eigenschaften und seiner Funktionsweise erforderlich war, sowie die Kosten für eine neue Verpackung. Im Falle einer Beschädigung des Produkts oder der Verpackung berechnet VORWERK BENELUX die Reparaturkosten und/oder den Gesamtwert des beschädigten Produkts oder der Verpackung.
10. Verarbeitung persönlicher Daten
Die persönlichen Daten des Kunden werden von VORWERK BENELUX gesammelt und verarbeitet, das als Verantwortlicher für die Datenverarbeitung fungiert. VORWERK BENELUX verweist auf seine Datenschutzerklärung, die auf seiner Website unter diesem https://cookidoo.be/consent/web/documents/nl-BE/latest/privacy?region=BE (https://cookidoo.be/consent/web/documents/nl-BE/latest/privacy?region=BE); https://cookidoo.be/consent/web/documents/nl-BE/latest/privacy?region=LU (https://cookidoo.be/consent/web/documents/nl-BE/latest/privacy?region=LU); https://cookidoo.be/consent/web/documents/nl-BE/latest/privacy?region=NL eingesehen werden kann und in der auch die verarbeiteten Daten, die Gründe und Zwecke der Verarbeitung sowie die Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten aufgeführt sind. Mit der Aufgabe einer Bestellung bestätigt der Kunde, dass er die Datenschutzerklärung gelesen hat und sie akzeptiert.
11. Geistiges Eigentum
Sofern nicht ausdrücklich und spezifisch in einer schriftlichen und unterzeichneten Vereinbarung zwischen VORWERK BENELUX und dem Kunden anders festgelegt, bleibt das gesamte geistige Eigentum von VORWERK BENELUX jederzeit das ausschließliche Eigentum von VORWERK BENELUX.
12. Informationen zu den Vorwerk-Produkten und Dienstleistungen (EU-Datengesetz)
Vorwerk ist nach geltendem Recht verpflichtet, dem Kunden relevante Informationen über verbundene Produkte und damit verbundene Dienstleistungen von Vorwerk vor Abschluss eines Vertrags zur Verfügung zu stellen. Auf dem https://www.vorwerk-group.com/eudataact/be (https://www.vorwerk-group.com/eudataact/be); https://www.vorwerk-group.com/eudataact/lu (https://www.vorwerk-group.com/eudataact/lu); https://www.vorwerk-group.com/eudataact/nl (https://www.vorwerk-group.com/eudataact/nl); hat der Kunde Zugriff auf die relevanten Informationen, die spezifisch für das Produkt/die Dienstleistung sind, die den AGB unterliegen.
13. Pflichten des Kunden nach Erhalt von Produktdaten, zugehörigen Dienstleistungsdaten oder Daten gemäß Artikel 4 (1) EU-Datengesetz
Sollte der Kunde als Nutzer Daten gemäß einer Anfrage erhalten, die in Artikel 4 Absatz 1 des EU-Datengesetzes genannt wird, stimmt der Kunde zu, diese Daten nicht zur Entwicklung eines verbundenen Produkts zu verwenden, das mit dem verbundenen Produkt oder dem Produkt, von dem die Daten stammen, konkurriert. Der Kunde wird diese Daten auch nicht mit einem Dritten mit dieser Absicht teilen. Außerdem wird der Kunde solche Daten nicht verwenden, um Zwangsmittel anzuwenden oder Lücken in der technischen Infrastruktur des Dateninhabers oder von VI, die zum Schutz der Daten konzipiert ist, auszunutzen, um sich Zugang zu Daten zu verschaffen. Der Kunde wird keine Einblicke in die wirtschaftliche Lage, das Vermögen und die Produktionsmethoden des Herstellers oder von VI ableiten.
Ein Verstoß oder eine Verletzung der Verpflichtungen des Kunden gemäß diesem Artikel der AGB stellt einen schwerwiegenden und wesentlichen Vertragsbruch dar, der VORWERK BENELUX berechtigt, vollen Schadensersatz für seine Schäden zu fordern.
14. Recht zur Nutzung von Produktdaten (Datenlizenz)
Während der Nutzung des Produkts durch den Kunden (Nutzer) werden verschiedene Daten, die sich auf das Produkt oder die Umgebung des Produkts beziehen, durch das Produkt erfasst, gesammelt, generiert oder anderweitig verarbeitet (sogenannte „Produktdaten“), d. h. Daten, die durch die Nutzung des Produkts generiert wurden und so konzipiert sind, dass sie abrufbar sind, einschließlich Metadaten). Falls das Produkt mit einem digitalen Dienst verbunden ist, der von VORWERK BENELUX bereitgestellt oder betrieben wird (sogenannter „Zugehöriger Dienst“), kann der Zugehörige Dienst Daten erfassen, sammeln, generieren oder anderweitig verarbeiten, die die Digitalisierung von Nutzerhandlungen oder von Ereignissen im Zusammenhang mit dem verbundenen Produkt darstellen („Zugehörige Dienstdaten“). VORWERK BENELUX und der Kunde vereinbaren die Nutzung und Weitergabe von Produktdaten wie folgt. Die Zugehörigen Dienstdaten können zusätzlichen Bedingungen unterliegen, die separat mit dem Kunden vereinbart werden.
A) Dateninhaber
VORWERK BENELUX und der Kunde vereinbaren, dass im Rahmen dieser AGB der Dateninhaber im Sinne der Verordnung (EU) 2023/2854 („EU-Datengesetz“) Vorwerk International & Co. KmG („VI“) für alle Daten bezüglich des Produkts und für alle Daten bezüglich der mit dem Produkt verbundenen Zugehörigen Dienste von Vorwerk ist. VI unterliegt allen Rechten und Pflichten, die sich aus ihrer Rolle als Dateninhaber ergeben. VORWERK BENELUX und der Kunde vereinbaren, dass keine andere juristische Person innerhalb der Vorwerk-Gruppe als VI als Dateninhaber gemäß den AGB oder einem anderen Vertrag zwischen VORWERK BENELUX und dem Kunden angesehen wird. VORWERK BENELUX sichert hiermit zu und gewährleistet, dass es die volle Befugnis hat, im Zusammenhang mit den AGB im Namen von VI zu handeln. VORWERK BENELUX ist ordnungsgemäß bevollmächtigt, VI an die hierin festgelegten Bedingungen bezüglich des Zugriffs auf und der Nutzung der Daten zu binden.
B) Recht zur Nutzung nicht-personenbezogener Produktdaten für festgelegte Zwecke
VORWERK BENELUX und der Kunde vereinbaren, dass der Dateninhaber das Recht erhält, die nicht-personenbezogenen Produktdaten für die folgenden Zwecke zu verwenden, soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist:
- Erfüllung eines Vertrages mit dem Kunden oder damit verbundene Aktivitäten;
- Überwachung und Aufrechterhaltung der Funktionalität, Sicherheit und Schutz des Produkts oder Zugehörigen Dienstes, um Vorfallsbereitschaft und Vorfallsreaktion, Fehlerbehebung, Support, Garantie, Gewährleistung oder ähnliche Aktivitäten und damit verbundene Datenanalysen zur Durchführung solcher Aktivitäten zu gewährleisten, einschließlich der Erkennung und Untersuchung von Vorfällen und Grundursachen;
- Bewertung, Verteidigung und/oder Durchsetzung von Ansprüchen des Kunden, des Dateninhabers oder Dritter im Zusammenhang mit dem Produkt oder dem Zugehörigen Dienst;
- Analyse und Messung der Effektivität und Nutzung der Vorwerk-Produkte und der Zugehörigen Dienste, einschließlich statistischer Analysen, insbesondere zur Überwachung und Aufrechterhaltung der Funktion, Sicherheit und Schutz eines Produkts oder Zugehörigen Dienstes und zur Sicherstellung der Qualitätskontrolle;
- Verbesserung der Funktion jedes von VORWERK BENELUX und/oder dem Dateninhaber angebotenen Produkts oder Dienstes, einschließlich der Durchführung von Qualitätskontrollen, vorausschauender Wartung und dem Anbieten von Support- oder Garantiediensten;
- Entwicklung neuer Merkmale, Funktionalitäten und/oder Tools für die Produkte oder Zugehörigen Dienste durch VORWERK BENELUX und/oder den Dateninhaber oder durch Dritte, die im Auftrag von VORWERK BENELUX und/oder dem Dateninhaber handeln;
- Entwicklung neuer Produkte oder Dienstleistungen, entweder unabhängig, in Zusammenarbeit oder durch spezielle Zweckgesellschaften wie Joint Ventures;
- Abrechnung und Kontoverwaltung;
- Einhaltung geltender Gesetze und Schutz und Durchsetzung der Rechte von Vorwerk;
- Zusammenführung von Produkt- und Dienstleistungsdaten mit anderen Daten oder Erstellung abgeleiteter Daten für jeden rechtmäßigen Zweck; und
- vorbehaltlich der vorherigen Zustimmung des Nutzers, das Training von proprietären und Drittanbieter-KI-Modellen, KI-Systemen und maschinellen Lernfunktionen.
(„Datenlizenz“).
Der Dateninhaber verwendet Produktdaten nicht, um Einblicke in die wirtschaftliche Lage oder das Vermögen des Kunden zu gewinnen oder auf andere Weise, die den berechtigten Interessen des Kunden abträglich sind.
C) Lizenz für abgeleitete Daten und Nutzung durch Dritte
VORWERK BENELUX und der Kunde vereinbaren, dass der Dateninhaber berechtigt ist, anderen juristischen Personen innerhalb der Vorwerk-Gruppe ein Recht zur Nutzung nicht-personenbezogener Produktdaten für die in diesem Abschnitt definierten Zwecke zu gewähren („Lizenz für abgeleitete Daten“). Der Dateninhaber ist berechtigt, Drittanbieter und Lieferanten oder Kooperationspartner zu beauftragen, die Produktdaten für die in der Datenlizenz festgelegten Zwecke zu verwenden, vorausgesetzt, dass der Dateninhaber die Dritten vertraglich bindet, die erhaltenen nicht-personenbezogenen Produktdaten nicht weiterzugeben. Ungeachtet des Vorstehenden können der Dateninhaber sowie, sofern zulässig, Dritte Datenverarbeitungsdienste wie Cloud-Computing-Dienste, Hosting-Dienste oder ähnliche Dienste nutzen, um die Verarbeitung der Produktdaten auf eigene Rechnung und unter eigener Verantwortung zu erreichen.
D) Nutzung und Übertragung personenbezogener Produktdaten
Der Dateninhaber darf Produktdaten, die personenbezogene Daten sind, nur dann verwenden, an Dritte weitergeben oder anderweitig verarbeiten, wenn eine rechtliche Grundlage dafür vorgesehen ist und unter den Bedingungen, die durch die Verordnung (EU) 2016/679 („DSGVO“) und, sofern relevant, die Richtlinie 2002/58/EG („Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation“) und das Gesetz vom 30. Juli 2018 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, oder vorbehaltlich anderer anwendbarer Datenschutzgesetze, zulässig sind.
E) Technische und organisatorische Maßnahmen
Der Dateninhaber hat technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um ein dem Risiko der Verarbeitung von Produktdaten angemessenes Schutzniveau in Bezug auf Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit sowie eine ausreichende Widerstandsfähigkeit und Sicherheit der Datenverarbeitungssysteme zu gewährleisten, die unter den gegebenen Umständen, unter Berücksichtigung des Stands der Wissenschaft und Technik, des potenziellen Schadens, den der Nutzer erleiden könnte, und der Kosten, die mit den Schutzmaßnahmen verbunden sind, angemessen sind. Die technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen dem technischen Fortschritt und der Weiterentwicklung. In dieser Hinsicht ist es dem Dateninhaber und VORWERK BENELUX gestattet, alternative angemessene Maßnahmen zu implementieren, solange das Sicherheitsniveau der festgelegten Maßnahmen nicht unterschritten wird.
15. Recht zur Nutzung von Zugehörigen Dienstdaten (Datenlizenz)
Während der Nutzung des Produkts durch den Kunden (Nutzer) werden verschiedene Daten, die sich auf das Produkt oder die Umgebung des Produkts beziehen, durch das Produkt erfasst, gesammelt, generiert oder anderweitig verarbeitet (sogenannte „Produktdaten“, d. h. Daten von Handlungen oder Ereignissen in Bezug auf das Produkt während der Bereitstellung von Cookidoo, einschließlich Metadaten). Cookidoo ist ein digitaler Dienst, der von VI bereitgestellt oder betrieben wird, mit dem Vorwerk-Produkt verbunden ist, um den Zugang zum Vorwerk-Produkt zu erleichtern, seine Funktionalitäten und Merkmale zu steuern und die Verarbeitung, Weitergabe und Nutzung von Daten zu ermöglichen (sogenannter „Zugehöriger Dienst“). Der Zugehörige Dienst kann Daten erfassen, sammeln, generieren oder anderweitig verarbeiten, die die Digitalisierung von Nutzerhandlungen oder von Ereignissen im Zusammenhang mit dem verbundenen Produkt darstellen („Zugehörige Dienstdaten“). VORWERK BENELUX und der Kunde vereinbaren die Nutzung und Weitergabe solcher Zugehörigen Dienstdaten wie folgt. Die Produktdaten können zusätzlichen Bedingungen unterliegen, die separat mit dem Kunden vereinbart werden.
A) Dateninhaber
VORWERK BENELUX und der Kunde vereinbaren, dass im Rahmen dieser AGB der Dateninhaber im Sinne der Verordnung (EU) 2023/2854 („EU-Datengesetz“) Vorwerk International & Co. KmG („VI“) für alle Daten bezüglich des Produkts und für alle Daten bezüglich der mit dem Produkt verbundenen Zugehörigen Dienste von Vorwerk ist. VI unterliegt allen Rechten und Pflichten, die sich aus ihrer Rolle als Dateninhaber ergeben. VORWERK BENELUX und der Kunde vereinbaren, dass keine andere juristische Person innerhalb der Vorwerk-Gruppe als VI als Dateninhaber gemäß den AGB oder einem anderen Vertrag zwischen VORWERK BENELUX und dem Kunden angesehen wird. VORWERK BENELUX sichert hiermit zu und gewährleistet, dass es die volle Befugnis hat, im Zusammenhang mit den AGB im Namen von VI zu handeln. VORWERK BENELUX ist ordnungsgemäß bevollmächtigt, VI an die hierin festgelegten Bedingungen bezüglich des Zugriffs auf und der Nutzung der Daten zu binden.
B) Recht zur Nutzung nicht-personenbezogener Zugehöriger Dienstdaten für festgelegte Zwecke
VORWERK BENELUX und der Kunde vereinbaren, dass der Dateninhaber das Recht erhält, die nicht-personenbezogenen Zugehörigen Dienstdaten für die folgenden Zwecke zu verwenden, soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist:
- Erfüllung eines Vertrages mit dem Kunden oder damit verbundene Aktivitäten;
- Überwachung und Aufrechterhaltung der Funktionalität, Sicherheit und Schutz des Produkts oder Zugehörigen Dienstes, um Vorfallsbereitschaft und Vorfallsreaktion, Fehlerbehebung, Support, Garantie, Gewährleistung oder ähnliche Aktivitäten und damit verbundene Datenanalysen zur Durchführung solcher Aktivitäten zu gewährleisten, einschließlich der Erkennung und Untersuchung von Vorfällen und Grundursachen;
- Bewertung, Verteidigung und/oder Durchsetzung von Ansprüchen des Kunden, des Dateninhabers oder Dritter im Zusammenhang mit dem Produkt oder dem Zugehörigen Dienst;
- Analyse und Messung der Effektivität und Nutzung der Vorwerk-Produkte und der Zugehörigen Dienste, einschließlich statistischer Analysen, insbesondere zur Überwachung und Aufrechterhaltung der Funktion, Sicherheit und Schutz eines Produkts oder Zugehörigen Dienstes und zur Sicherstellung der Qualitätskontrolle;
- Verbesserung der Funktion jedes von VORWERK BENELUX und/oder dem Dateninhaber angebotenen Produkts oder Dienstes, einschließlich der Durchführung von Qualitätskontrollen, vorausschauender Wartung und dem Anbieten von Support- oder Garantiediensten;
- Entwicklung neuer Merkmale, Funktionalitäten und/oder Tools für die Produkte oder Zugehörigen Dienste durch VORWERK BENELUX und/oder den Dateninhaber oder durch Dritte, die im Auftrag von VORWERK BENELUX und/oder dem Dateninhaber handeln;
- Entwicklung neuer Produkte oder Dienstleistungen, entweder unabhängig, in Zusammenarbeit oder durch spezielle Zweckgesellschaften wie Joint Ventures;
- Abrechnung und Kontoverwaltung;
- Einhaltung geltender Gesetze und Schutz und Durchsetzung der Rechte von Vorwerk;
- Zusammenführung von Produkt- und Dienstleistungsdaten mit anderen Daten oder Erstellung abgeleiteter Daten für jeden rechtmäßigen Zweck; und
- vorbehaltlich der vorherigen Zustimmung des Nutzers, das Training von proprietären und Drittanbieter-KI-Modellen, KI-Systemen und maschinellen Lernfunktionen.
(„Datenlizenz“).
Der Dateninhaber verwendet Zugehörige Dienstdaten nicht, um Einblicke in die wirtschaftliche Lage oder das Vermögen des Kunden zu gewinnen oder auf andere Weise, die den berechtigten Interessen des Kunden abträglich sind.
C) Lizenz für abgeleitete Daten und Nutzung durch Dritte
VORWERK BENELUX und der Kunde vereinbaren, dass der Dateninhaber berechtigt ist, anderen juristischen Personen innerhalb der Vorwerk-Gruppe ein Recht zur Nutzung nicht-personenbezogener Zugehöriger Dienstdaten für die in diesem Abschnitt definierten Zwecke zu gewähren („Lizenz für abgeleitete Daten“). Der Dateninhaber ist berechtigt, Drittanbieter und Lieferanten oder Kooperationspartner zu beauftragen, die Zugehörigen Dienstdaten für die in der Datenlizenz festgelegten Zwecke zu verwenden, vorausgesetzt, dass der Dateninhaber die Dritten vertraglich bindet, die erhaltenen nicht-personenbezogenen Zugehörigen Dienstdaten nicht weiterzugeben. Ungeachtet des Vorstehenden können der Dateninhaber sowie, sofern zulässig, Dritte Datenverarbeitungsdienste wie Cloud-Computing-Dienste, Hosting-Dienste oder ähnliche Dienste nutzen, um die Verarbeitung der Zugehörigen Dienstdaten auf eigene Rechnung und unter eigener Verantwortung zu erreichen.
D) Nutzung und Übertragung personenbezogener Zugehöriger Dienstdaten
Der Dateninhaber darf Zugehörige Dienstdaten, die personenbezogene Daten sind, nur dann verwenden, an Dritte weitergeben oder anderweitig verarbeiten, wenn eine rechtliche Grundlage dafür vorgesehen ist und unter den Bedingungen, die durch die Verordnung (EU) 2016/679 („DSGVO“) und, sofern relevant, die Richtlinie 2002/58/EG („Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation“) oder vorbehaltlich anderer anwendbarer Datenschutzgesetze, zulässig sind.
E) Technische und organisatorische Maßnahmen
Der Dateninhaber hat technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um ein dem Risiko der Verarbeitung von Produkt- und Zugehörigen Dienstdaten angemessenes Schutzniveau in Bezug auf Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit sowie eine ausreichende Widerstandsfähigkeit und Sicherheit der Datenverarbeitungssysteme zu gewährleisten, die unter den gegebenen Umständen, unter Berücksichtigung des Stands der Wissenschaft und Technik, des potenziellen Schadens, den der Nutzer erleiden könnte, und der Kosten, die mit den Schutzmaßnahmen verbunden sind, angemessen sind. Die technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen dem technischen Fortschritt und der Weiterentwicklung. In dieser Hinsicht ist es dem Dateninhaber und VORWERK BENELUX gestattet, alternative angemessene Maßnahmen zu implementieren, solange das Sicherheitsniveau der festgelegten Maßnahmen nicht unterschritten wird.
16. Nichtigkeit
Sollte eine der Bestimmungen des Auftrags und/oder der AGB ganz oder teilweise nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. VORWERK BENELUX und der Kunde werden die ungültigen Bestimmungen nach Treu und Glauben durch eine gleichwertige Bestimmung ersetzen, die dem Sinn des Auftrags und/oder der AGB am besten entspricht. Im Falle einer vollständigen oder teilweisen Ungültigkeit kann das Gericht die Ungültigkeit stets mäßigen und auf den unangemessenen Teil beschränken.
17. Haftung
VORWERK BENELUX haftet, außer in Fällen von Betrug, grober Fahrlässigkeit, und/oder vorsätzlichem Fehlverhalten, nicht für indirekte Schäden, die dem Kunden entstehen. Jede Haftung von VORWERK BENELUX nach einem Verkauf oder einem Vertrag mit dem Kunden ist auf direkte Schäden beschränkt.
Jede außervertragliche Haftung von VORWERK BENELUX, oder von ihren Hilfspersonen oder Mitarbeitern, die sich auf die Entstehung, Erfüllung oder Beendigung eines Vertrags mit dem Kunden bezieht, ist ausdrücklich ausgeschlossen und nicht anwendbar (in Abweichung von Artikel 6.3 §2 des Zivilgesetzbuches), außer in Fällen von außervertraglichen Schadensersatzansprüchen für körperliche oder moralische Schäden, oder für Schadensersatzansprüche für eine vorsätzliche Handlung von VORWERK BENELUX mit der Absicht, Schaden zu verursachen.
18. Anwendbares Recht
Die Existenz, Wirkungen und Folgen eines Vertrags mit VORWERK BENELUX und die AGB, und alle Bestellungen, Verkäufe, oder deren Ausführung usw., unterliegen ausschließlich belgischem Recht.
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) findet keine Anwendung.
19. Zuständige Gerichte
Alle Streitigkeiten, die sich auf die Bestellung, einen Vertrag und/oder die AGB beziehen oder daraus entstehen, unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte in Brüssel (BE).
Das Vorstehende gilt unbeschadet abweichender Rechte von Verbrauchern im Sinne von Artikel I.1, 2° des Wirtschaftsgesetzbuches, wie in Artikel VI.83, 23° des Wirtschaftsgesetzbuches vorgesehen.